Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden zusammen den Schulelternbeirat.
Der Schulelternbeirat ist die primäre Interessenvertretung der Eltern und übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus. Seiner Zustimmung bedürfen verschiedene Entscheidungen der Schulkonferenz und der Gesamtkonferenz. Bei anderen Entscheidungen der Schul- oder Gesamtkonferenz besitzt er ein Anhörungsrecht. Der Schulelternbeirat tritt mindestens ein Mal pro Schulhalbjahr zusammen.
Aus seiner Mitte ernennt der Schulelternbeirat für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter.
Der Vorsitzende des Schulelternbeirates besitzt u.a. folgende Aufgaben:
- Information der Elternschaft über wichtige Vorhaben
- Führung regelmäßiger Gespräche mit der Schulleitung über Angelegenheiten der Schule und des Unterrichts
- Ausführung der Beschlüsse des Schulelternbeirates
- Vertretung der Elternschaft der Schule nach innen und außen
- Einberufung und Leitung der Sitzungen des Schulelternbeirates
- Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
Frau Anne Friedrich, Vorsitzende des Schulelternbeirates
Frau Silvia Erdmann, stellvertretende Vorsitzende des Schulelternbeirates
Die gesetzlichen Grundlagen zu den Aufgaben des Schulelternbeirates finden sich im Hessischen Schulgesetz §§ 108-112.