Die hessischen Schulen haben im Vergleich zu anderen Bundesländern besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz und Schulelternbeirat ist die Schulkonferenz ein weiteres Entscheidungsgremium. Hier können Lehrkräfte und Eltern an einem Tisch zusammenkommen und gemeinsam über Gruppeninteressen hinweg Schule verbindlich gestalten.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet zum Beispiel über:
- das Schulprogramm,
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
- die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
- Anträge auf Durchführung eines Schulversuchs oder Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule,
- Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
- die Öffnung der Schule nach außen,
- den schuleigenen Haushalt,
- die Schulordnung zur Regelung des äußeren Schulbetriebs.
Darüber hinaus besitzt sie ein Anhörungsrecht bei weiteren wichtigen Schulangelegenheiten wie die Veränderung von Schulbezirken, grundlegende Entscheidungen über die Schulorganisation und die endgültige Beauftragung einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters.
Die Schulkonferenz der Otfried Preußler Schule besteht aus 5 Vertretern der Lehrerschaft und 5 Elternvertretern. Die Schulleiterin führt den Vorsitz und ist ebenfalls stimmberechtigt. Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen.
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt. Die Elternvertreter werden vom Schulelternbeirat bestimmt. Wählbar sind nicht nur Elternbeiräte, sondern alle Eltern der Schule. Dies sind die Ergebnisse der letzten Wahl (Oktober 2022):
Formal geregelt ist die Arbeit der Schulkonferenz im Hessischen Schulgesetz §§ 128-132.