Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium unserer Schule. Sie besteht aus fünf Elternvertretern, fünf Lehrkräften und der Schulleiterin, die den Vorsitz führt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre.

Die Gesamtkonferenz

Mitglieder der Gesamtkonferenz sind alle Lehrerinnen unserer Schule; die Schulleiterin führt den Vorsitz. Die Geko entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der Schulkonferenz gegeben ist.

Fach- und Fachbereichskonferenz

In diesen Konferenzen wird über alle ein Fach oder einen Fachbereich betreffenden Angelegenheiten beraten. Mitglieder sind alle Lehrerinnen, die in dem jeweiligen Fach unterrichten.

Klassenkonferenzen

Die Klassenkonferenz berät über alle Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Mitglieder sind alle Lehrerinnen, die in der Klasse regelmäßig tätig sind. Vorsitzende ist die Klassenlehrerin. Nimmt die Klassenkonferenz die Aufgabe der Versetzungskonferenz ein, nimmt die Schulleiterin den Vorsitz wahr.

Elternmitbestimmung

1. Klassen-Elternbeirat

Aus den eigenen Reihen wählt jede Klasse für zwei Jahre einen Elternbeirat und dessen Stellvertreter.

2. Schulelternbeirat

Alle Klassenelternbeiräte bilden zusammen den Schulelternbeirat, der die Interessen der gesamten Elternschaft vertritt. Aus seiner Mitte wird für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender gewählt und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter.